a) Das Bauvorhaben soll ab der T.________strasse über den O.________weg erschlossen werden. Dabei handelt es sich um Gemeindestrassen. Ab dem O.________weg wird das Mehrfamilienhaus über die (bestehende) N.________strasse erschlossen. Für die Erschliessung der drei Einfamilienhäuser soll die bestehende Zufahrt zu den Liegenschaften O.________strasse 9 und 11 verlängert werden. Die Beschwerdeführenden bemängeln nicht den letzten Abschnitt der Erschliessung, sondern den O.________weg. Sie machen geltend, dieser verfüge über eine Steigung von mehr als 15 Prozent, nämlich 24 bis circa 30 Prozent Steigung.