Zudem erkundigte sie sich bei der Gemeinde, welche Aufgaben die Gemeindebetriebe bei der Erschliessung O.________weg erfüllen würden und ob ihr Vor- und Unfälle bekannt seien. Die Gemeinde wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sich die bemängelte enorme Steigung auf die Strassenparzelle Nr. P.________ und damit auf das übergeordnete Strassennetz beziehe. Es handle sich um bestehende topografische Gegebenheiten, die man nicht beeinflussen könne und die nicht dazu führen könnten, dass die Parzellen nicht bebaut werden könnten, zumal keine Probleme hinsichtlich der Verkehrssicherheit bestünden.