c) In ihrer Einsprache machten die Beschwerdeführenden geltend, die enorme Steigung der geplanten Erschliessung sei auf Fotos schlecht darstellbar. Wenn man sich vor Ort befinde und einen persönlichen Eindruck über die enorme Steigung der geplanten Erschliessung erhalte, erscheine diese geradezu als verantwortungslos. Sie beantragten deshalb, einen Augenschein auf dem O.________weg und auf dem Weg auf den Parzellen Sigriswil Gbbl. Nrn. L.________ und M.________ durchzuführen.