Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 23. April 2024 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun die Baubewilligung. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 24. Mai 2024 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 23. April 2024 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, die Erschliessung sei ungenügend.