1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 3. Mai 2023 bei der Gemeinde Sigriswil ein Baugesuch ein für eine Überbauung auf den Parzellen Sigriswil Gbbl. Nrn. B.________, J.________ und K.________. Die Parzellen liegen in der Wohnzone W1. Die Überbauung umfasst u. a. den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Autoeinstellhalle an der N.________strasse sowie den Neubau von drei Einfamilienhäusern mit je einer integrierten Doppelgarage und der Erweiterung des O.________wegs westwärts über Parzelle Nr. K.________ für die Erschliessung dieser Einfamilienhäuser. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.