2. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 1000.– zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Die Gemeinde Wohlen bei Bern hat dem Beschwerdeführer Parteikosten im Betrag von CHF 1258.80 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Wohlen, Departement Bau und Planung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat