Dispositivziffer 2 des Bauentscheids der Gemeinde Wohlen bei Bern vom 12. Dezember 2023 wird ebenfalls aufgehoben. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens sind im Rahmen des Entscheids betreffend Ersatz des bestehenden Stahlseilgeländers auf der Terrasse mit einem Glasgeländer im Sinne der Erwägungen neu zu verlegen. c) Hinsichtlich der Vergrösserung der Garage und des Einbaus eines Swimmingpools auf der Terrasse wird der Bauabschlag gemäss Dispositivziffer 1 des Bauentscheids der Gemeinde Wohlen bei Bern vom 12. Dezember 2023 bestätigt. Insoweit wird die Beschwerde abgewiesen.