1. a) In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Bauabschlag gemäss Dispositivziffer 1 des Bauentscheids der Gemeinde Wohlen bei Bern vom 12. Dezember 2023 hinsichtlich des Ersatzes des bestehenden Stahlseilgeländers auf der Terrasse mit einem Glasgeländer aufgehoben. Insoweit wird die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Wohlen bei Bern zurückgewiesen. b) Dispositivziffer 2 des Bauentscheids der Gemeinde Wohlen bei Bern vom 12. Dezember 2023 wird ebenfalls aufgehoben.