6. Ergebnis und Kosten a) Nach dem Gesagten ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen. Das Verfahren wird zur Fortsetzung des Verfahrens betreffend Geländerersatz und zur neuen Verlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde zurückgewiesen. Ansonsten, d.h. hinsichtlich der Vergrösserung der Garage und hinsichtlich des Swimmingpools, ist die Beschwerde abzuweisen. Der Beschwerdeführer dringt somit mit seinen Anträgen teilweise durch.