12 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 8 7/10 BVD 110/2024/6 wöhnliche Aufwendungen könnten Zuschläge gemacht werden. Das streitige Bauvorhaben habe erwiesenermassen aussergewöhnliche Aufwendungen verursacht. Dies werde durch die Vorakten belegt.