Im Hinblick auf die allfällige Erteilung einer Teilbaubewilligung für das verglaste Geländer müssen entsprechend verbesserte bzw. ergänzte Projektpläne eingeholt werden. c) Eine Bekanntmachung des Projekts nach Art. 25 ff. BewD11 hat bislang nicht stattgefunden. Diese muss hinsichtlich des Geländerersatzes noch nachgeholt werden.