b) Ein Bauvorhaben muss auf Projektplänen so dargestellt werden, dass die für das Verständnis des Vorhabens nötigen Aspekte aus den Plänen abgelesen werden können. Die Projektpläne vom 3. Juli 2023 genügen diesen Anforderungen hinsichtlich des Geländerersatzes nicht. Das neue Geländer muss in einem Grundrissplan (Aufsicht auf die Terrasse) sowie in Ansichtsplänen von Westen, Süden und Osten dargestellt werden, wobei die abzubrechenden und die neu in Glas zu erstellenden Geländerteile jeweils farblich zu kennzeichnen sind.