Die funktionelle Verbindung würde durch den neu geplanten Swimmingpool noch verstärkt. Der Beschwerdeführer hat zwar mit der Projektänderung vom 17. Juli 2023 auf die ursprünglich geplante bauliche Verbindung zwischen der vergrösserten Garage und bestehendem Wohnhaus mittels unterirdischem Verbindungsgang und Lift verzichtet. Gemäss dem erwähnten Entscheid des Verwaltungsgerichts ist jedoch nicht entscheidend, ob ein direkter interner Zugang gegeben ist oder nicht. Mit der Zugänglichkeit der Terrasse vom Erdgeschoss aus besteht nebst der funktionellen auch eine konstruktive Verbindung.