Vor allem aber erschienen der Neubau und die Garagenaufbaute optisch als Einheit. Die Dachauskragung und die Treppe bewirkten optisch eine Verkürzung der zwischen den beiden Baukörpern bestehenden Entfernung, so dass keine klare räumliche Trennung ausgemacht werden könne. Vom Strassenraum aus lasse sich die vorversetzte Garage samt Aufbaute nicht deutlich vom Einfamilienhaus abgrenzen; sie trete auf der gesamten Breite des Einfamilienhauses in Erscheinung und füge sich mit diesem optisch zu einem einheitlichen Baukörper zusammen. Von aussen lasse sich daher die Garage samt Aufbaute nicht als separates Gebäudeteil des Einfamilienhauses identifizieren.