4/10 BVD 110/2024/6 wurde im Verfahren um das generelle Baugesuch nicht beantwortet. Diesbezüglich liegt keine rechtskräftig abgeurteilte Sache (res iudicata) vor. Der Entscheid bzw. die Urteile zum generellen Baugesuch können jedoch für das hier streitige Baugesuch als Präjudiz herangezogen werden, soweit der relevante Sachverhalt übereinstimmt.