Es wäre daher wohl möglich, auf der Westseite des neuen Garagenraums drei Motorfahrzeuge zu parkieren. Auf der Ostseite des neuen Garagenraums können aufgrund der vorgesehenen Stützen keine zusätzlichen Motorfahrzeuge parkiert werden. Es bestehen dort aber ungenutzte Flächen, die sich zum Abstellen von Fahrrädern eignen. Es ist daher nicht erforderlich, den westlichen Teil der bestehenden Garage gänzlich für das Abstellen von Fahrrädern freizuhalten. Ohnehin bestünde dort mit einer Breite von über 5 m genügend Platz, um neben fünf Fahrrädern auch ein Motorfahrzeug zu parkieren. Der ostseitige Teil der bestehenden Garage ist über 5,5 m breit.