Auf dem Plan sind im neuen Garagenraum westseitig zwei Parkplätze à 3,78 m x 5,00 m und ostseitig zwei Parkplätze à 3,42 m x 5,00 m eingezeichnet. In diese soll von einer 5,62 m breiten Fahrgasse senkrecht eingefahren werden. b) Gemäss der VSS7-Norm 40 291 «Parkieren; Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen für Personenwagen und Motorräder», Tab. 4 ist für ein Norm-Parkfeld bei Senkrechtparkierung mit einer 5,62 m breiten Fahrgasse eine Breite von 2,65 m bis 2,70 m ausreichend. In einer privaten Garage für eine einzelne Wohneinheit reicht allenfalls auch eine etwas geringere Breite, da in der Garage manövriert werden kann, ohne dass Dritte oder der Verkehr behindert werden.