a) Die Liegenschaft des Beschwerdeführers verfügt zurzeit über eine Garage mit zwei Einstellplätzen. In diese wird jeweils durch separate Garagentore von der Strasse her über den bestehenden Vorplatz eingefahren. Der Beschwerdeführer möchte die Garage rückseitig mit einem grossen Raum ergänzen, in dem sich neue Motorfahrzeug-Abstellplätze befinden sollen. Auf diesem neuen Raum soll ein Swimmingpool aufgebaut werden, der von der bestehenden Terrasse aus zugänglich sein soll. Mit der Garagenvergrösserung wird der Zwischenbereich zwischen der bestehenden Garage (samt Aufbaute) und dem hangseitig zurückversetzten Wohnhaus fast vollständig verbaut.