Die Gemeinde Wohlen vertrat mit Stellungnahme vom 19. März 2024 die Ansicht, dass entscheidend sei, welche Flächen auf den Projektplänen explizit als Parkplätze markiert seien. Der Beschwerdeführer habe auf den Projektplänen vier Abstellplätze für Motorfahrzeuge eingezeichnet. Damit sei die zulässige Bandbreite eingehalten. Der Beschwerdeführer erklärt mit Stellungnahme vom 21. März 2024, die bestehende Garage mit zwei Abstellplätzen solle neu zum Abstellen von Fahrrädern (westseitig) bzw. als Einfahrt zum Raum mit den neuen Abstellplätzen (ostseitig) ge-