3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Wohlen bei Bern beantragt mit Stellungnahme vom 8. Februar 2024 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des angefochtenen Entscheids.