2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 12. Januar 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 12. Dezember 2023 und die Publikation des Baugesuchs im ordentlichen Verfahren, eventuell die Rückweisung der Sache an die Gemeinde zur Publikation im ordentlichen Verfahren und zur neuen Beurteilung. Subeventuell seien die erstinstanzlichen Verfahrenskosten zu reduzieren. Zur Begründung seiner Beschwerde macht der Beschwerdeführer insbesondere geltend, die Gemeinde habe sich im angefochtenen Entscheid zu Unrecht auf die Entscheide über das frühere Projekt abgestützt.