Der Beschwerdeführer reichte daraufhin am 17. Juli 2023 eine Projektänderung ein, mit der er auf die ursprünglich vorgesehene Verbindung zwischen der vergrösserten Garage und dem Wohnhaus mittels Verbindungsgang und Lift verzichtete. Die Gemeinde teilte ihm mit, dass das Vorhaben auch mit der Projektänderung nicht bewilligungsfähig sei. Nachdem sich der Beschwerdeführer noch einmal äussern konnte, erteilte die Gemeinde Wohlen bei Bern dem Vorhaben mit Entscheid vom 12. Dezember 2023 den Bauabschlag.