Am 1. Juni 2023 (Eingangsdatum) reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde Wohlen bei Bern ein Baugesuch ein für die Vergrösserung der bestehenden Garage, den Einbau eines Swimmingpools auf Höhe der bestehenden Terrasse und den Ersatz des bestehenden Stahlseilgeländers auf der Terrasse mit einem Glasgeländer. Die Gemeinde stellte den Bauabschlag ohne Bekanntmachung in Aussicht und gewährte dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin am 17. Juli 2023 eine Projektänderung ein, mit der er auf die ursprünglich vorgesehene Verbindung zwischen der vergrösserten Garage und dem Wohnhaus mittels Verbindungsgang und Lift verzichtete.