1/10 BVD 110/2024/6 tungsgericht und das Bundesgericht bestätigten den Entscheid der BVD.3 Die BVD und die angerufenen Gerichte kamen zum Schluss, dass das Projekt die Ausnützungsziffer überschreite. Ferner erachteten sie die baupolizeilichen Masse als nicht eingehalten. Dabei wurden der Neubau und die Garage als bauliche Einheit betrachtet, da sie baulich und funktionell miteinander verbunden seien.