Im Jahr 2017 reichte der Beschwerdeführer ein generelles Baugesuch ein für den Abbruch und Neubau des Wohnhauses. Das generelle Baugesuch betraf die äussere Gestaltung inkl. Einhaltung der baupolizeilichen Masse, die Einhaltung der Ausnützungsziffer und die Ästhetik. Die erstinstanzlich erteilte generelle Baubewilligung wurde von der Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) am 18. Dezember 2018 aufgehoben und dem Vorhaben wurde der Bauabschlag erteilt.2 Das Verwal- 1 Entscheid BVD 110/2014/38 vom 18. September 2014; VGE 2014/304 vom 12. März 2015; Urteil des Bundesgerichts 1C_205/2015 vom 29. Oktober 2015 2 Entscheid BVD 110/2018/59