logischen Situationen – und explizit in der näheren Umgebung des Bauvorhabens – seien in den letzten Jahren Baugesuche mit einem Untergeschoss von Seiten AWA bewilligt worden. Da die Durchflusskapazität nach Realisierung der Ersatzmassnahmen nicht beschränkt ist und auch sonst keine Nachteile in Bezug auf den Gewässerschutz sowie die sonstigen öffentlichen und nachbarlichen Interessen vorhersehbar sind, überwiegen die Interessen der Beschwerdegegnerin am Erhalt der Ausnahmebewilligung. Diese wurde von der Vorinstanz zu Recht erteilt. 3. Nachteilige Auswirkungen auf Nachbarparzelle