Es ist nicht damit zu rechnen, dass es aufgrund der Baute zu einer Verringerung der Durchflusskapazität kommt. Damit werden die Interessen des Grundwassers nicht beeinträchtigt. Es sind auch keine weiteren Interessen ersichtlich, die vorliegend gegen einen Einbau unter den mittleren Grundwasserspiegel sprechen. So hält das AWA in Ziff.1./3. seiner Stellungnahme vom 25. Juni 2024 mit Verweis auf den hydrogeologischen Bericht fest, die Nutzung der umliegenden Grundwasserwärmepumpen sei jederzeit uneingeschränkt gewährleistet.