Wie das AWA in seiner Stellungnahme vom 25. Juni 2024 ausführt, hat es aufgrund der Prüfung der Berechnungen festgestellt, dass bei Ausführung der Bauarbeiten mit den vorgesehenen Ersatzmassnahmen einer hoch durchlässigen Filterkiesschicht bis zum Grundwasserhochstand sowie der Verlegung von Drainagerohren eine Überkompensation der Reduktion der Durchflusskapazität durch die geplanten Gebäudeteile im mittleren Grundwasserspiegel stattfindet. Weiter hat das AWA die Beschwerdegegnerin dazu verpflichtet, die Auflagen gemäss Amtsbericht vom 30. November 2022 resp. Stellungnahme vom 25. Juni 2024 zu erfüllen. Diese Auflagen beinhal-