Wie das AWA ausführt, liegt die Verantwortung für die Einhaltung der allgemeinen Auflagen gemäss Merkblatt «Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen» bei der Bauherrschaft. Bereits bei der Planung ist von einer kompetenten Person ein hydrogeologisches Gutachten zu erstellen. Bei der Ausführung muss ebenfalls eine hydrogeologisch kompetente Fachperson den Bau begleiten und überwachen. Zudem wäre dem AWA bei der Überprüfung aufgefallen, wenn im Falle eines Grundwasserhochstands mit den vorgesehenen Ersatzmassnahmen Probleme entstehen könnten und dieses hätte interveniert.