Die BVD sieht keinen Anlass, von dieser fachlichen Einschätzung des AWA abzuweichen. Da die Durchflusskapazität nach Realisierung der Ersatzmassnahmen bei mittlerem Grundwasserstand nicht eingeschränkt ist und sogar eine Überkompensation stattfindet, ist auch an der Vorgehensweise des AWA die Gewährleistung der Durchflusskapazität bei Grundwasserhochstand nicht rechnerisch zu überprüfen, nichts auszusetzen. Wie das AWA ausführt, liegt die Verantwortung für die Einhaltung der allgemeinen Auflagen gemäss Merkblatt «Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen» bei der Bauherrschaft.