Wie das AWA in seiner Stellungnahme vom 25. Juni 2024 ausführt, prüfte es im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens die gemachten Angaben im erforderlichen hydrogeologischen Bericht. Es führt zum vorliegenden Fall aus, eine überschlagsmässige Überprüfung ergebe, dass mit den vorgesehenen Ersatzmassnahmen sogar eine Überkompensation stattfinde. Die BVD sieht keinen Anlass, von dieser fachlichen Einschätzung des AWA abzuweichen.