12/17 BVD 110/2024/67 unter dem mittleren Grundwasserspiegel), die jeweilige Parzelle oder auf das einzelne Bauwerk beziehen will. Ein an sich unzulässiges Bauwerk kann bewilligungsfähig werden, wenn durch gezielte Ersatzmassnahmen (z.B. Sickerpackungen) die vorhandene Durchflusskapazität erhalten oder in Ausnahmefällen um höchstens 10% vermindert wird.»