Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat in Bezug auf den Grundwasserschutz eine Vollzugshilfe «Wegleitung Grundwasserschutz» herausgegeben. In dieser äussert sich das BAFU wie folgt zu Bauten und Anlagen im Grundwasser: «Bauten und Anlagen sind grundsätzlich über dem mittleren Grundwasserspiegel zu erstellen. Die Behörde kann Ausnahmen bewilligen, soweit die Durchflusskapazität des Grundwassers gegenüber dem unbeeinflussten Zustand um höchstens 10% vermindert wird. Dabei soll der Grundwasserspiegel nicht merkbar verändert werden.»13 Das BAFU nimmt auch zur Verminderung der Durchflusskapazität um 10 % Stellung und führt Folgendes aus: «(…)