A1: Fläche des Grundwasserleiters unterhalb der Ersatzmassnahme A2: Fläche des Bauwerks im Grundwasser unterhalb MW A3: Fläche der Ersatzmassnahme beim Bauwerk k1: Durchlässigkeitsbeiwert des Grundwasserleiters k2: Durchlässigkeitsbeiwert der Ersatzmassnahme» Das Merkblatt «Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen» datiert vom April 2013. Ziffer 5 und Fall 6 des Merkblattes nehmen Bezug auf Ersatzmassnahmen. Fall 6 bildet explizit den Fall ab, bei welchem die Einhaltung der 10 %-Regel mit Hilfe von Ersatzmassnahmen nachgewiesen wird. Es entspricht somit der langjährigen Praxis des AWA, dass die Einhaltung der 10 %-Regel mit Hilfe von Ersatzmassnahmen nachgewiesen werden kann.