11/17 BVD 110/2024/67 Die in Ziffer 5 des Merkblattes erwähnten Fälle 4 bis 6 des Merkblattes gelten für den Gewässerschutzbereich Au. Der Fall 4 und die dazugehörige Formel werden auf Bauten mit Flachfundation angewandt und Fall 5 auf Bauten mit Tiefenfundation (z.B. Pfähle). Zu Fall 6 wird im Merkblatt Folgendes ausgeführt: