Das AWA hat im vorinstanzlichen Verfahren eine erste Prüfung des Bauvorhabens in Bezug auf den Grundwasserschutz vorgenommen und hat Nachforderungen gestellt. Anschliessend hat sich das AWA in seinem Amtsbericht vom 30. November 2022 konkret zum Bauvorhaben geäussert und ausgeführt, dass das Bauvorhaben unter Einhaltung umfangreicher Auflagen bewilligt werden kann. Es wäre jedoch die Gemeinde Münsingen als Leitbehörde gewesen, die verpflichtet gewesen wäre, die Interessenabwägung vorzunehmen und in ihrem Entscheid festzuhalten oder das AWA aufzufordern, sich dazu zu äussern.