Gemäss jahrelanger Vollzugspraxis des Kantons Bern werde die Gewährleistung der ursprünglichen Durchflusskapazität bei Grundwasserhochstand rechnerisch nicht überprüft. Gemäss Merkblatt seien jedoch Planung und Ausführung sämtlicher Arbeiten im Zusammenhang mit Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen von einer hydrogeologisch kompetenten Fachperson begleitet und überwacht zu werden. Die Verantwortung für die Gewährleistung der genügenden Durchflusskapazität bei Grundwasserhochstand liegt bei der Bauherrschaft und dieser Fachperson.