gemäss den Vorgaben des kantonalen Merkblattes dargelegt worden. Mit der gewählten Ersatzmassnahme von 0.35 m mächtigem Filterkieskoffer bzw. Materialersatz unterhalb der Bodenplatte finde bei mittlerem Grundwasserspiegel bereits eine Überkompensation der Durchflusskapazität statt. Aufgrund der Entscheidungshoheit der Kantone, der bewährten Vollzugspraxis und der vorliegenden Überkompensation seien die Einwände der Beschwerdeführerin nicht zutreffend.