Im Kanton Bern gelte die seit etlichen Jahren angewandte und bewährte Vollzugspraxis gemäss Merkblatt «Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen», nach welcher der Nachweis der Gewährleistung der Durchflusskapazität mit den Berechnungsformeln für die dargestellten Fälle erbracht werden muss. Wird die Durchflusskapazität des Grundwassers um mehr als 10 % verringert, sind Ersatzmassnahmen anzuordnen, mittels derer die Durchflusskapazität des Grundwassers bei mittlerem Grundwasserspiegel um maximal 10 % reduziert wird. In begründeten Fällen behalte sich das AWA vor, eine vollständige Kompensation zu verlangen.