o Spätestens 3 Monate nach Abschluss der temporären Grundwasserabsenkung / Spezialtiefbauarbeiten ist der Gemeinde, zuhanden des AWA ein Schlussbericht einzureichen. Dieser muss enthalten: - Aufzeichnung der abgepumpten Grundwassermenge, 8/17 BVD 110/2024/67