Im Zusammenhang mit einer temporären Grundwasserabsenkung sind die Grundwasserstände ausserhalb der Baugrube in Grundwassermessstellen vor, während und nach Abschluss der Bauarbeiten zu überwachsen, d.h. in geeigneten zeitlichen Abständen einzumessen und in m ü. M. zu protokollieren. o Allfällige konzessionierte und/oder private Wasserfassungen, die sich im Einflussbereich der geplanten Grundwasserabsenkung befinden, sind in die hydrogeologischen Überwachungsarbeiten einzubeziehen. o