GmbH, rev. 24. Oktober 2022, vorgesehenen Ersatzmassnahmen zur Erhaltung der natürlichen Strömungsverhältnisse des Grundwassers (Materialersatz bzw. Filterkiesschicht und Drainagerohre) gelten als integrierender Bestandteil des Amtsberichts. o Sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen müssen von einer hydrogeologisch kompetenten Fachperson begleitet, überwacht und dokumentiert werden. o Die Bauherrschaft hat das Baustellenpersonal über die Auflagen des Amtsberichts und über die massgeblichen Gewässerschutzvorschriften zu informieren.