5. Das AWA hat in seinem Amtsbericht Wasser und Abfall Nr. 267824 vom 30. November 2022 die Einhaltung der gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Durchflusskapazität durch geeignete Vorkehrungen und Überwachung während der Bauausführung verlangt namentlich: o Als integrierende Bestandteile des genannten Amtsberichts gelten: - die allgemeinen Auflagen gemäss «Merkblatt – Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen» (April 2013) - das Merkblatt Gewässerschutz- und Abfallvorschriften auf Baustellen (Dezember 2020) o