Damit ist die gleiche Nutzung des Grundwassers wie vor dem Einbau möglich. Dies gilt gemäss genanntem Bericht auch für den Bauzustand, da mit der neu geplanten geschlossenen Baugrube (Spundwand) und der Absenkung des Grundwasserspiegels einzig innerhalb der Baugrube, ausserhalb der Baugrubenumschliessung nicht mit einer nennenswerten Grundwasserabsenkung zu rechnen ist. Damit ist die Nutzung der umliegenden Grundwasserwärmepumpen jederzeit uneingeschränkt gewährleistet.