3. Der genannte Bericht der G.________ GmbH, rev. 24. Oktober 2022, zeigt plausibel und nachvollziehbar auf, dass durch das Bauvorhaben und die projektierten Ersatzmassnahmen (hoch durchlässige Filterkiesschicht sowie Drainagerohre) der Grundwasserfluss nach dem Bau mit demjenigen vor dem Neubau vergleichbar ist und das Grundwasserdargebot mit dem Bau nicht eingeschränkt wird. Damit ist die gleiche Nutzung des Grundwassers wie vor dem Einbau möglich.