2. Infolge der hydrogeologischen Randbedingungen im Projektperimeter (terrainnaher mittlerer Grundwasserspiegel, hochliegender und geringmächtiger Grundwasserträger) würde eine Verweigerung eines Untergeschosses faktisch zu einem Verbot eines Untergeschosses führen. In vergleichbaren hydrogeologischen Situationen sind in den letzten Jahren Baugesuche mit einem Untergeschoss in diversen Gemein- 7/17 BVD 110/2024/67