h) Das AWA führt in seiner Stellungnahme vom 25. Juni 2024 aus, dass es im Baugesuchsverfahren des vorliegenden Falls die gewässerschutzrechtliche Interessenabwägung intern durchgeführt habe, diese aber im Amtsbericht vom 30. November 2022 nicht explizit festgehalten haben. Das AWA führt in der Stellungnahme zur Interessenabwägung Folgendes aus: «1.Im weiten Umkreis zum Bauvorhaben sind keine Grundwasserschutzzonen/Trinkwasserfassungen vorhanden. Im dicht überbauten Gebiet lassen sich auch künftig keine neuen Trinkwasserfassungen realisieren.