Auch das AWA habe keine den bundesgerichtlichen Anforderungen genügende Interessenabwägung vorgenommen, sondern sich darauf beschränkt, die durch das Bauprojekt zu erwartende Verminderung der Durchflusskapazität zu diskutieren, ohne die Situation bei Grundwasserhochstand einzubeziehen. Dies sei jedoch unverzichtbar, da Studien zeigen würden, dass die Grundwasserstände aufgrund der saisonalen Veränderungen mit trocken-heissen Sommer und Niederschlägen hauptsächlich im Winter in Zukunft mehr als bisher schwanken würden. Hohe Grundwasserspiegel müssten daher zwingend in die Beurteilung miteinbezogen werden.