Dass bei der Berechnungsformel dann gleichwohl wieder vom Nachweis der 10 % Regel die Rede sei, könne angesichts des klaren Wortlauts nicht von Bedeutung sein. Gemäss hydrogeologischem Bericht könne vorliegend die Durchflussminderung nur bei mittlerem Wasserstand vollständig wiederhergestellt werden, bei hohem Wasserstand jedoch nur «in einem bedeutenden Masse». Die Durchflusskapazität müsse jedoch bei Grundwasserhochstand wiederhergestellt werden. Die Ausnahmevoraussetzungen lägen nicht vor.