f) Im Gesamtbauentscheid vom 11. April 2024 führt die Vorinstanz aus, die Fachstelle beantrage im Amtsbericht Wasser und Abfall vom 30. November 2022 das Bauvorhaben unter Auflagen zu bewilligen, wobei in Ziffer 3.2 des Amtsberichts explizit die Ersatzmassnahmen als integrierender Bestandteil des Amtsberichts gelten würden. In Ziffer 2.17 des Gesamtbauentscheids führt die Vorinstanz Folgendes aus: